Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von dentime durch Zahnarztpraxen und MVZ. dentime richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Den Vertrag über die Auftragsverarbeitung finden Sie unter AVV, Informationen zum Anbieterwechsel unter Anbieterwechsel und Datenexport.
Fassung: 1.0 · Stand: 24.10.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur für Unternehmer
(1) dentime ist ein Online-Dienst (Software as a Service) für Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Anbieter ist Hunnenkoenig, Inhaber Attila Roßburger (Einzelunternehmen), c/o IP-Management #12481, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland (im Folgenden „dentime“ oder „wir“). Kontakt: kontakt@dentime.de oder über das Kontaktformular unter app.dentime.de/kontakt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von dentime, einschließlich der kostenlosen Testphase, zwischen dentime und dem Kunden (§ 2 Nr. 1).
(3) dentime schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist auch, wer dentime für eine Praxis nutzt, die er gerade gründet. Verbraucher (§ 13 BGB) können keinen Vertrag schließen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er dentime für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit (zum Beispiel als Zahnarztpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) nutzt. dentime darf dafür angemessene Nachweise verlangen (§ 3 Abs. 3).
(4) dentime schließt Verträge derzeit nur mit Kunden, die ihren Sitz und ihre Praxis in Deutschland haben.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn dentime ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn dentime in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(6) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die dentime im Auftrag des Kunden verarbeitet, geht der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 20) diesen AGB vor.
§ 2 Begriffe
In diesen AGB bedeutet:
- 1. Kunde: der Unternehmer, der dentime für seine Praxis nutzt (zum Beispiel die Praxisinhaberin, die Berufsausübungsgemeinschaft oder die MVZ-Trägergesellschaft).
- 2. Praxis: das Kundenkonto in dentime mit allen Standorten des Kunden.
- 3. Standort: eine in dentime angelegte Betriebsstätte des Kunden (zum Beispiel eine Filiale eines MVZ).
- 4. Nutzer: jede natürliche Person, der der Kunde einen Zugang zu dentime einräumt, insbesondere Inhaber/innen, Verwaltung, Standortleitungen und Mitarbeitende.
- 5. Inhaber-Zugang: ein Nutzerzugang mit der Rolle „Inhaber/in“. Nur Inhaber-Zugänge können Tarife buchen, ändern und kündigen.
- 6. KI-Zugang: die Berechtigung, die KI-Funktionen von „Denti“ zu nutzen. Ein KI-Zugang wird einer namentlich bestimmten Person (Nutzer) zugewiesen und darf nur von ihr genutzt werden. Näheres regelt § 15.
- 7. Kundendaten: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in dentime eingeben, hochladen oder durch die Nutzung erzeugen (zum Beispiel Stammdaten von Mitarbeitenden, Zeitbuchungen, Dienstpläne, Abwesenheiten, Aufgaben, Einstellungen und Protokolleinträge).
- 8. Testphase: die kostenlose Nutzung nach § 4.
- 9. Abrechnungsmonat: jeweils ein Monat ab dem Tag, an dem die Abrechnung des kostenpflichtigen Vertrags beginnt (zum Beispiel vom 17. eines Monats bis zum 16. des Folgemonats), kein Kalendermonat. Beginnt die Abrechnung am 29., 30. oder 31., endet ein Abrechnungsmonat in kürzeren Monaten am letzten Tag des Monats.
- 10. Textform: eine lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (§ 126b BGB). Erklärungen des Kunden können auch über die dafür vorgesehenen Funktionen in dentime abgegeben werden (zum Beispiel „Abo kündigen“); dentime speichert sie. Erklärungen, für die diese AGB von dentime Textform verlangen, sendet dentime per E-Mail an den Inhaber-Zugang. Ein Hinweis nur in dentime genügt dafür nicht.
- 11. Werktage: Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage.
§ 3 Registrierung, Prüfung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von dentime auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot.
(2) Registrierung. Der Kunde registriert sich über das Formular auf dentime.de bzw. app.dentime.de und gibt dabei die abgefragten Praxisdaten wahrheitsgemäß an. Vor dem Absenden kann er alle Eingaben prüfen und korrigieren. Mit dem Absenden beantragt er die Freischaltung einer Testphase. Die Person, die sich registriert, versichert, dass sie den Kunden vertreten darf.
(3) Prüfung. dentime prüft jede Registrierung, bevor sie freigeschaltet wird; automatische Vorprüfungen der Angaben sind dabei nur eine Entscheidungshilfe. dentime schaltet frei, stellt eine Rückfrage oder lehnt ab. Über eine Ablehnung entscheidet immer ein Mensch bei dentime. Wie lange Registrierungsdaten gespeichert werden, steht in den Datenschutzhinweisen. dentime darf ergänzende Angaben oder Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; dentime darf Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft oder der Identität bestehen oder der Verdacht besteht, dass dentime zu Wettbewerbs- oder Missbrauchszwecken getestet werden soll.
(4) Vertrag über die Testphase. Der Vertrag über die kostenlose Testphase kommt zustande, wenn dentime die Registrierung freischaltet. dentime bestätigt die Freischaltung per E-Mail und nennt darin das Ende der Testphase. Solange dentime die kostenpflichtige Buchung für die Praxis noch nicht freigeschaltet hat, weist die E-Mail stattdessen darauf hin, dass die Testphase kostenlos weiterläuft (§ 4 Abs. 1).
(5) Kostenpflichtiger Vertrag. Der kostenpflichtige Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Inhaber-Zugang in dentime einen Tarif ausdrücklich bucht und den anschließenden Bezahlvorgang beim Zahlungsdienstleister abschließt. Vor der Buchung zeigt dentime den Umfang (Standorte, KI-Zugänge), den monatlichen Nettopreis, die Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag an; der Kunde kann seine Auswahl bis zum Abschluss des Bezahlvorgangs ändern oder abbrechen. dentime nimmt die Buchung an, indem es den Tarif in dentime freischaltet; die Tarifseite zeigt das Abo dann als aktiv an. dentime bestätigt den Vertragsschluss zusätzlich per E-Mail.
(6) Buchung während der Testphase. Bucht der Kunde während der Testphase, bleibt die Nutzung bis zum Ende der Testphase kostenlos; die Abrechnung und der erste Abrechnungsmonat beginnen mit dem Ende der Testphase. Bucht der Kunde in den letzten 48 Stunden der Testphase, beginnt die Abrechnung aus technischen Gründen sofort mit der Buchung; dentime weist vor dem Bezahlvorgang darauf hin. Dasselbe gilt, solange die Testphase noch kein festes Ende hat (§ 4 Abs. 1): Dann beginnt die Abrechnung mit der Buchung, und auch darauf weist dentime vor dem Bezahlvorgang hin.
(7) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann diese AGB vor und bei Vertragsschluss unter dentime.de/agb abrufen und speichern. dentime speichert, welche Fassung der AGB und des Vertrags über die Auftragsverarbeitung der Kunde wann akzeptiert hat, sowie die Buchungsdaten, und stellt die bei Vertragsschluss gültige Fassung auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
(8) Bei der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB; sie gelten auch für einen späteren kostenpflichtigen Vertrag. Durch eine gesonderte Bestätigung schließt er zugleich den Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 20) ab. Ohne diesen Vertrag schaltet dentime die Praxis nicht frei.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Nach der Freischaltung kann der Kunde dentime 14 Tage kostenlos testen. Die Testphase beginnt mit der Freischaltung und endet mit Ablauf des 14. Tages nach dem Tag der Freischaltung (24:00 Uhr deutscher Zeit). Beispiel: Freischaltung am 1. eines Monats, Ende am 15. um 24:00 Uhr. Solange dentime die kostenpflichtige Buchung für die Praxis noch nicht freigeschaltet hat, läuft die Testphase kostenlos weiter. Den Tag, an dem sie endet, teilt dentime dem Inhaber-Zugang mindestens 14 Tage vorher per E-Mail mit.
(2) In der Testphase stehen die Funktionen des Tarifs „Praxis“ mit einem Standort zur Verfügung; weitere Standorte kann der Kunde anfragen. Nutzer und Terminals sind nicht begrenzt.
(3) Keine automatische Umwandlung. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Kosten entstehen nur, wenn der Kunde einen Tarif nach § 3 Abs. 5 ausdrücklich bucht.
(4) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird die Praxis in einen Nur-Lesen-Modus versetzt: Die Kundendaten bleiben erhalten und können angesehen und vollständig exportiert werden (§ 13 Abs. 5); neue Buchungen, Stempelungen und Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Kunde kann jederzeit einen Tarif buchen; dann wird die Praxis wieder vollständig freigeschaltet. dentime kann die Testphase im Einzelfall verlängern.
(5) Mit dem Ende der Testphase endet der Vertrag über die Testphase. Der Kunde kann seine Daten danach noch 30 Kalendertage ansehen und vollständig herunterladen (Datenabrufzeitraum) und in dieser Zeit jederzeit einen Tarif buchen. Bucht er in dieser Zeit keinen Tarif, löscht dentime die Praxis und alle Kundendaten nach § 14 Abs. 4; an die Stelle des Vertragsendes tritt das Ende der Testphase. Der Kunde kann die Löschung auch früher verlangen.
(6) dentime kann die Testphase vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei Verstößen gegen § 7 oder vorsätzlich falschen Angaben bei der Registrierung. Absatz 4 und 5 gelten entsprechend.
(7) Haftung und Mängel in der Testphase. Da die Testphase unentgeltlich ist, haftet dentime in der Testphase abweichend von § 17 Abs. 2 und 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die Pflichten, Kundendaten sorgfältig zu sichern, vor unbefugtem Zugriff zu schützen, auf Verlangen herauszugeben und zu löschen; für diese Pflichten gelten § 17 Abs. 2 und 2a auch in der Testphase. § 17 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung für Leben, Körper, Gesundheit, Garantien, Produkthaftung und Arglist), § 17 Abs. 7 und der Vertrag über die Auftragsverarbeitung bleiben unberührt. Mängelrechte nach § 16 bestehen in der Testphase nur, soweit dentime einen Mangel arglistig verschweigt.
§ 5 Leistungen von dentime
(1) dentime stellt dem Kunden die Software dentime zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software läuft auf Servern, die dentime betreibt oder betreiben lässt; der Kunde erhält keine Kopie der Software. Den Funktionsumfang beschreibt dieser Absatz in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung dieser AGB (Leistungsbeschreibung); Änderungen danach richten sich nach Absatz 4. dentime umfasst:
- Zeiterfassung an Terminals und – soweit der Kunde es erlaubt – per Smartphone (ohne Standortdaten),
- Dienstplanung,
- Abwesenheiten und Anträge,
- Rollen und Rechte,
- Auswertungen und Exporte zur Weitergabe an das Lohnbüro,
- ein Protokoll wichtiger Änderungen,
- einen eigenen Bereich für Mitarbeitende,
- Funktionen für mehrere Standorte,
- Benachrichtigungen,
- den Export aller Praxisdaten.
Weitere Funktionen beschreibt dentime auf der Website.
(2) Nicht zu den Leistungen von dentime gehören die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte (Computer, Tablets, Smartphones, Terminal-Geräte, Drucker) sowie deren Einrichtung und Wartung. Für die Nutzung braucht der Kunde einen aktuellen, gängigen Webbrowser.
(3) dentime ist ein Hilfsmittel. dentime unterstützt den Kunden bei der Erfassung von Arbeitszeiten, der Planung und der Verwaltung von Abwesenheiten. Hinweise, Warnungen und Berechnungen in dentime (zum Beispiel zu Pausen, Höchstarbeitszeiten, Salden oder Mindestbesetzung) sind Hilfen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für die Einhaltung des Arbeitszeit-, Arbeitsschutz-, Mitbestimmungs- und Datenschutzrechts in der Praxis bleibt der Kunde als Arbeitgeber verantwortlich (§ 7 Abs. 4). dentime erstellt keine Lohnabrechnung. Die Exporte für das Lohnbüro sind keine Lohnabrechnung; sie vor der Übergabe zu prüfen, bleibt Aufgabe des Kunden (§ 7 Abs. 4 lit. c). Die Pflicht von dentime, die vereinbarten Funktionen mangelfrei bereitzustellen (§ 16), bleibt unberührt.
(4) Weiterentwicklung. dentime entwickelt die Software laufend weiter und darf sie ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Änderungen, die der Sicherheit, der Anpassung an Gesetze oder den Stand der Technik dienen, Funktionen verbessern oder die Bedienung vereinfachen, solange die in Absatz 1 genannten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben. Fällt eine in Absatz 1 genannte Funktion ersatzlos weg oder verschlechtert sie sich erheblich, kündigt dentime dies mindestens 6 Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann jederzeit nach § 12 Abs. 2 kündigen.
(5) dentime darf Dritte einsetzen (zum Beispiel Rechenzentrum, E-Mail-Versand und Push-Dienste). Benachrichtigungen enthalten keine Gesundheitsdaten; in den Apps enthalten sie auch keine Namen, im Browser sind sie Ende-zu-Ende verschlüsselt. Soweit Dritte personenbezogene Kundendaten im Auftrag verarbeiten (Unterauftragsverarbeiter), gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 20), insbesondere zur Vorankündigung neuer Unterauftragsverarbeiter und zum Einspruchsrecht des Kunden. Die aktuelle Liste steht unter dentime.de/unterauftragnehmer.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung und Support
(1) Verfügbarkeit. dentime stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Abrechnungsmonat (§ 2 Nr. 9) bereit. Gemessen wird am Übergabepunkt, das ist der Internet-Anschluss des Rechenzentrums, in dem dentime betrieben wird; Störungen des Internets außerhalb dieses Übergabepunkts zählen deshalb nicht. Als Ausfallzeit zählt jede Zeit, in der die Kernfunktionen (Anmeldung, Stempeln, Dienstplan, Abwesenheiten) für alle oder einen wesentlichen Teil der Nutzer nicht nutzbar sind. Nicht als Ausfallzeit zählen nur:
- a) Wartungsarbeiten innerhalb des Wartungsfensters nach Absatz 2, höchstens jedoch 8 Stunden im Abrechnungsmonat,
- b) Störungen, die der Kunde oder seine Nutzer verursacht haben (zum Beispiel durch fehlerhafte Endgeräte, Netzwerke oder Bedienung),
- c) der Nur-Lesen-Modus nach § 10 Abs. 5 sowie Sperrungen nach § 12 Abs. 5, soweit die Gefahr von Zugängen, Geräten oder dem Verhalten des Kunden oder seiner Nutzer ausgeht,
- d) Störungen durch höhere Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Anordnungen), die dentime nicht zu vertreten hat,
- e) Störungen durch Angriffe Dritter (zum Beispiel Überlastungsangriffe), die dentime trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwehren konnte.
Für die Folgen einer Unterschreitung der Verfügbarkeit gilt § 16.
Hinweis: dentime läuft ohne Ausfallrechenzentrum; eine höhere Verfügbarkeit oder feste Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesagt.
(2) Wartung. dentime führt Wartungsarbeiten möglichst außerhalb üblicher Praxiszeiten durch, also werktags zwischen 20:00 und 6:00 Uhr oder am Wochenende (Wartungsfenster). Längere planbare Wartungen kündigt dentime nach Möglichkeit vorher in dentime oder per E-Mail an. Dringende Sicherheits-Updates darf dentime jederzeit einspielen.
(3) Datensicherung. dentime sichert die Kundendaten täglich; Einzelheiten und offene Punkte (zum Beispiel die noch nicht eingerichtete Sicherung außer Haus) stehen in Anlage 2 zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Unabhängig davon empfiehlt dentime dem Kunden, die für seine Aufbewahrungspflichten wichtigen Daten (zum Beispiel Monatsauswertungen für die Lohnabrechnung) regelmäßig zu exportieren und selbst aufzubewahren.
(4) Support. Der Kunde erreicht den Support über die Kontaktwege nach § 1 Abs. 1. dentime bearbeitet Anfragen an Werktagen (§ 2 Nr. 11) und antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; bei Abwesenheit des Betreibers kann sich die Antwortzeit verlängern. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten schuldet dentime nicht, sofern nicht gesondert vereinbart. Störungen, die die Nutzung wesentlich behindern, bearbeitet dentime vorrangig. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung (§ 16) bleibt unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Richtige Angaben. Der Kunde hält seine Angaben zur Praxis (insbesondere Name, Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse des Inhaber-Zugangs) aktuell.
(2) Nutzer und Zugangsdaten.
- a) Der Kunde legt die Nutzer an und vergibt Rollen und Rechte. Er achtet darauf, dass jeder Nutzer nur die Rechte erhält, die er für seine Aufgaben braucht.
- b) Zugangsdaten (Passwörter, PINs, QR-Codes, Einladungslinks) sind persönlich und geheim zu halten. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Terminal-Geräte sind so aufzustellen und zu sichern, dass Unbefugte sie nicht missbrauchen können.
- c) Der Kunde sorgt dafür, dass ausscheidende Mitarbeitende ihre Zugänge verlieren.
- d) Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind oder dentime missbraucht wird, ändert er die betroffenen Zugangsdaten unverzüglich und informiert dentime.
- e) Handlungen, die über Zugänge seiner Nutzer erfolgen, muss sich der Kunde wie eigene zurechnen lassen, soweit er die Pflichten dieses Absatzes nicht erfüllt hat oder die Nutzer für ihn tätig waren.
(3) Rechtmäßige Nutzung der Daten von Mitarbeitenden. Der Kunde ist für die Kundendaten datenschutzrechtlich verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er stellt insbesondere sicher, dass
- a) er für die Verarbeitung der Daten seiner Mitarbeitenden eine Rechtsgrundlage hat,
- b) er seine Mitarbeitenden nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung in dentime informiert (dentime kann dafür eine unverbindliche Vorlage bereitstellen),
- c) bei Krankmeldungen nur die Angaben erfasst werden, die für das Arbeitsverhältnis nötig sind (Zeitraum, Nachweisstatus, Entgeltfortzahlung), keine Diagnosen und keine weiteren medizinischen Angaben – auch nicht in Freitextfeldern; als Nachweis darf nur die Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) hochgeladen werden,
- d) Angaben zu Mutterschutz (Schwangerschaft, Stillzeit) und andere Gesundheitsdaten nur erfasst werden, soweit dies für gesetzliche Schutzpflichten des Arbeitgebers erforderlich ist, und nur Personen mit entsprechender Berechtigung darauf Zugriff erhalten,
- e) Freitextfelder keine unnötigen oder besonders sensiblen Angaben enthalten und Notfallkontakte (Dritte) nur mit Wissen der Mitarbeitenden eingetragen werden,
- f) Patientendaten nicht in dentime eingegeben werden; dentime ist keine Praxisverwaltungssoftware und nicht für Patientendaten bestimmt,
- g) Daten gelöscht werden, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. dentime löscht während der Vertragslaufzeit keine Kundendaten von sich aus, außer nach Einstellungen, die der Kunde in dentime selbst wählt, und außer technischen Daten mit festen Fristen (zum Beispiel Support-Gespräche und Anmeldungen von Geräten für Benachrichtigungen; Vertrag über die Auftragsverarbeitung § 3 Abs. 6 lit. a). Über Aufbewahrungsfristen entscheidet der Kunde; Hinweise von dentime dazu sind unverbindlich. Im Übrigen werden Daten gelöscht, wenn der Kunde sie in dentime löscht oder dentime in Textform dazu anweist (Vertrag über die Auftragsverarbeitung § 12 Abs. 6).
(4) Pflichten als Arbeitgeber. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für
- a) die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, einschließlich der Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen und Aufzeichnungen aufzubewahren,
- b) die Beteiligung eines Betriebsrats oder einer Mitarbeitervertretung, soweit vorhanden (insbesondere bei technischen Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), bevor er dentime einführt oder Funktionen (zum Beispiel Stempeln von unterwegs) freischaltet,
- c) die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Daten sowie die Prüfung der Exporte vor der Weitergabe an das Lohnbüro,
- d) gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Unterlagen, die er aus dentime exportiert oder in dentime führt (§ 14 Abs. 5).
(5) Unzulässige Nutzung. Der Kunde und seine Nutzer dürfen
- a) dentime nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte einstellen,
- b) keine Schadsoftware übertragen und die Sicherheitsmaßnahmen von dentime nicht umgehen,
- c) dentime nicht automatisiert in einer Weise abfragen, die über die normale Nutzung hinausgeht (zum Beispiel Scraping oder Lasttests), und keine Sicherheits- oder Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung von dentime in Textform durchführen; die Export- und Wechselrechte nach § 13 bleiben unberührt,
- d) die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder nachbauen, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist (§§ 69d, 69e UrhG),
- e) Dritten außerhalb der eigenen Praxis keinen Zugang zu dentime verschaffen; ausgenommen sind Personen, die für den Kunden tätig sind (zum Beispiel das Lohnbüro oder eine Steuerberatung mit eigenem Nutzerzugang), soweit der Kunde sie auf diese AGB verpflichtet.
(6) Mitwirkung. Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich an kontakt@dentime.de und beschreibt sie so genau, wie es ihm zumutbar ist (was ist passiert, wann, bei welchem Nutzer, möglichst mit Bildschirmfoto).
§ 8 Nutzungsrechte und Rechte an Daten
(1) dentime räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, dentime für eigene Zwecke seiner Praxis im vertraglich gebuchten Umfang zu nutzen und seinen Nutzern diese Nutzung zu ermöglichen. Weitere Rechte erhält der Kunde nicht. Alle Rechte an der Software, der Dokumentation, den Designs und Marken verbleiben bei dentime.
(2) Die Kundendaten gehören dem Kunden. dentime verarbeitet Kundendaten nur, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen, und bei personenbezogenen Daten nur nach dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung. dentime verkauft Kundendaten nicht und verwendet sie nicht für Werbung. Der Kunde kann seine Kundendaten während der gesamten Vertragsdauer und im Datenabrufzeitraum (§ 13 Abs. 6) exportieren und frei verwenden.
(3) dentime darf technische Betriebsdaten (zum Beispiel Auslastung, Antwortzeiten, feste Fehlertexte, Anzahl der Aufrufe einzelner Funktionen), die von vornherein ohne Personenbezug erfasst werden (ohne Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Inhalte), auswerten, um dentime sicher zu betreiben und zu verbessern. Kundendaten (zum Beispiel Zeiten, Pläne, Abwesenheiten) wertet dentime dafür nicht aus und anonymisiert sie auch nicht zu eigenen Zwecken. Ausgenommen sind Fragen an die Hilfe „Denti“ und Bewertungen ihrer Antworten: Diese nutzt dentime bereinigt und ohne Bezug zu Praxis und Person, um die Hilfe zu verbessern (Vertrag über die Auftragsverarbeitung § 1 Abs. 3 lit. f).
(4) Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zu dentime darf dentime unentgeltlich verwenden, um dentime weiterzuentwickeln. Personenbezogene Kundendaten sind davon nicht erfasst.
§ 9 Preise, Erweitern und Verringern
(1) Es gelten die folgenden Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
| Leistung | Preis je Abrechnungsmonat (netto) |
|---|---|
| Tarif „Praxis“ – 1 Standort, 1 KI-Zugang, unbegrenzt viele Mitarbeitende und Terminals | 109,00 € |
| jeder weitere Standort (einschließlich eines weiteren KI-Zugangs) | 59,00 € |
| jeder weitere KI-Zugang über die inklusiven hinaus (erst buchbar, sobald die KI-Funktionen von Denti verfügbar sind) | 10,00 € |
Je gebuchtem Standort ist 1 KI-Zugang inklusive. Beispiel: 3 Standorte = 109 € + 2 × 59 € = 227 € netto, darin 3 KI-Zugänge.
Die KI-Funktionen des Assistenten „Denti“ sind in Planung und noch nicht verfügbar; die Hilfe von Denti ohne KI steht bereits zur Verfügung (§ 15). Die im Tarif enthaltenen KI-Zugänge stehen zur Verfügung, sobald die KI-Funktionen starten; bis dahin kosten sie nichts zusätzlich. Der Tarifpreis gilt unabhängig davon und enthält bis dahin keinen Anteil für die KI-Funktionen (§ 15 Abs. 4). Zusätzliche KI-Zugänge (10 €) kann der Kunde erst buchen, wenn die KI-Funktionen verfügbar sind.
(2) Erweitern. Weitere Standorte und KI-Zugänge bucht ein Inhaber-Zugang in dentime hinzu. Sie stehen sofort zur Verfügung und werden ab der Buchung zeitanteilig mit der nächsten Rechnung berechnet.
(3) Verringern. Ein Inhaber-Zugang kann weitere Standorte und KI-Zugänge jederzeit in dentime abbestellen. Die Änderung gilt in dentime sofort und wird ab dem nächsten Abrechnungsmonat berechnet. Für den laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonat gibt es keine anteilige Erstattung, soweit nicht § 16 (Mängel), der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (zum Beispiel bei einem Einspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter) oder das Gesetz etwas anderes vorsieht.
§ 10 Rechnung und Zahlung
(1) Die monatlichen Entgelte sind im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungsmonats fällig.
(2) Zahlungsabwicklung über Stripe. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland) per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Der Kunde ermächtigt Stripe für dentime, die fälligen Beträge von dem hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Bei SEPA-Lastschrift sendet Stripe dem Kunden vor jedem Einzug per E-Mail eine Vorabankündigung; die Frist dafür wird auf zwei Kalendertage verkürzt, wie im Lastschriftmandat angegeben. Zahlungsdaten (zum Beispiel Kartennummern oder IBAN) werden von Stripe verarbeitet, nicht von dentime. Der Kunde kann das Zahlungsmittel jederzeit im Kundenportal ändern.
(3) Rechnungen. dentime stellt Rechnungen elektronisch aus und stellt sie im Kundenportal bereit bzw. sendet sie per E-Mail. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen als PDF oder in einem anderen elektronischen Format zu erhalten, solange dies umsatzsteuerlich zulässig ist.
(4) Zahlungsverzug. Scheitert ein Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel mangelnde Kontodeckung oder Rückbuchung einer berechtigten Lastschrift), trägt der Kunde die dadurch entstandenen Bank- und Rücklastschriftgebühren in tatsächlicher Höhe. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zum Verzug (§§ 286, 288 BGB).
(5) Nur-Lesen bei offener Zahlung. Ist ein fälliges Entgelt 7 Tage nach einem Hinweis per E-Mail nicht bezahlt, darf dentime die Praxis bis zur Zahlung in den Nur-Lesen-Modus (§ 4 Abs. 4) versetzen, soweit der Kunde nicht berechtigt mindert; Ansehen und Export bleiben möglich. Nach Zahlung hebt dentime den Nur-Lesen-Modus auf.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln). Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte. Das Recht zur Minderung (§ 16 Abs. 4) bleibt unberührt.
§ 11 Preisänderungen
(1) dentime kann dem Kunden Preiserhöhungen mit Wirkung für künftige Abrechnungsmonate anbieten.
(2) dentime teilt eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit (E-Mail an den Inhaber-Zugang). Die Mitteilung nennt den alten und den neuen Preis, den Tag des Wirksamwerdens und weist auf die Absätze 3 und 4 hin.
(3) Eine Preiserhöhung wird nur wirksam, wenn ein Inhaber-Zugang ihr ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.
(4) Stimmt der Kunde bis zum genannten Tag nicht zu, läuft der Vertrag zum bisherigen Preis weiter. dentime kann ihn dann mit der Frist nach § 12 Abs. 3 ordentlich kündigen; diese Kündigung kann dentime bereits mit der Mitteilung nach Absatz 2 für den Fall der fehlenden Zustimmung erklären. Das Recht des Kunden, jederzeit nach § 12 Abs. 2 zu kündigen, bleibt unberührt.
(5) Preissenkungen gibt dentime ohne Zustimmung weiter. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; dies ist keine Preisänderung im Sinne dieses Paragrafen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um einen Abrechnungsmonat, solange er nicht gekündigt ist.
(2) Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats wirksam; bis dahin kann der Kunde dentime uneingeschränkt nutzen. Danach entstehen keine weiteren Kosten. Die Kündigung ist in dentime auf der Tarifseite („Abo kündigen“, nur Inhaber-Zugang), im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform durch eine vertretungsberechtigte Person über die Kontaktwege nach § 1 Abs. 1 möglich; dentime darf einen Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangen. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde die Kündigung in dentime zurücknehmen. Eine Kündigung in dentime bestätigt dentime sofort in der App, andere Kündigungen zeitnah per E-Mail.
(3) Kündigung durch dentime. dentime kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen.
(4) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für dentime liegt insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsmonate mit dem Entgelt oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsentgelte erreicht,
- b) der Kunde trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 7 Abs. 5 verstößt oder ein solcher Verstoß so schwer wiegt, dass eine Abmahnung entbehrlich ist (zum Beispiel ein Angriff auf die Sicherheit von dentime),
- c) der Kunde bei der Registrierung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, insbesondere zur Unternehmereigenschaft. Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung besteht, ist eine Kündigung in der Regel erst nach erfolgloser Abmahnung oder Fristsetzung zulässig (§ 314 Abs. 2, § 543 Abs. 3 BGB). Nach einer außerordentlichen Kündigung gelten § 13 und § 14 (Export, Datenabrufzeitraum, Löschung) ebenso.
(5) Bei einem Sicherheitsvorfall oder einer akuten Gefahr für dentime, andere Kunden oder Daten darf dentime einzelne Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren, soweit und solange dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. Geht die Gefahr von Zugängen oder Geräten des Kunden aus, betrifft die Sperre nach Möglichkeit nur diese. dentime informiert den Kunden unverzüglich.
(6) Die Abbestellung einzelner Zusatzleistungen (weitere Standorte, KI-Zugänge) richtet sich nach § 9 Abs. 3.
§ 13 Anbieterwechsel und Datenexport (EU Data Act)
(1) Dieser Paragraf setzt die Regeln der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten um (Art. 23 bis 31 Data Act). Er gilt während des Vertrags und in der Testphase. Zwingende Rechte des Kunden aus dem Data Act gehen diesen AGB vor.
(2) Antrag auf Wechsel oder Export. Der Kunde kann jederzeit in Textform an kontakt@dentime.de verlangen, seine exportierbaren Daten (Anlage 1) zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu übertragen (Wechsel) oder sie nach dem Export löschen zu lassen. Im Antrag gibt er an, ob er wechseln, die Daten in eigene Systeme übernehmen oder sie löschen lassen möchte. Eine Ankündigungsfrist gibt es nicht; der Übergangszeitraum nach Absatz 3 beginnt mit dem Zugang des Antrags. (Der Data Act erlaubt eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten; dentime verzichtet darauf.)
(3) Übergangszeitraum. Nach dem Antrag unterstützt dentime den Kunden innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit
- a) stellt dentime den Export der exportierbaren Daten bereit und leistet dem Kunden und von ihm beauftragten Dritten angemessene Unterstützung beim Wechsel,
- b) erbringt dentime die vertraglichen Leistungen weiter und handelt mit der gebotenen Sorgfalt, damit der Praxisbetrieb nicht unterbrochen wird,
- c) informiert dentime klar über bekannte Risiken für die Fortführung der Dienste und sorgt während des Wechsels für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere für die Sicherheit der Daten bei der Übertragung,
- d) unterstützt dentime die Ausstiegsstrategie des Kunden mit den dafür nötigen Informationen.
(4) Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht einzuhalten, teilt dentime dies dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach dem Antrag mit, begründet es und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; die Leistungen laufen dann bis zu dessen Ende weiter. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für angemessen hält.
(5) Formate und Export. dentime stellt die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit (Anlage 1). Inhaber-Zugänge und Nutzer, denen der Kunde das Recht zum Gesamtexport eingeräumt hat, können den Export jederzeit selbst in dentime erstellen, auch im Nur-Lesen-Modus. Dieser Export ist vollständig und enthält auch Gesundheitsdaten (zum Beispiel Einzelheiten zu Krankmeldungen und AU-Dateien). Zusätzlich erstellt dentime den Export auf Anfrage in Textform kostenfrei in angemessener Frist; ohne Freigabe einer Einsicht enthält er keine Gesundheitsdaten (Vertrag über die Auftragsverarbeitung § 5 Abs. 3). Eine öffentliche Programmierschnittstelle (API) bietet dentime derzeit nicht an; der Export ist allen Kunden und von ihnen beauftragten neuen Anbietern gleichermaßen und kostenlos zugänglich.
(6) Datenabrufzeitraum. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Kalendertage ansehen und vollständig herunterladen (Datenabrufzeitraum). Hat der Kunde einen Wechsel beantragt, beginnt der Datenabrufzeitraum frühestens mit dem Ende des Übergangszeitraums. Die Löschung danach regelt § 14.
(7) Entgelte. Für den Wechsel und den Datenexport erhebt dentime keine Wechsel- oder Exportentgelte und keine Vertragsstrafen. Entgelte fallen nur für die Nutzung von dentime an, und zwar wie folgt:
- a) Bis zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats nutzt der Kunde dentime ohne zusätzliche Kosten.
- b) Dauert der Übergangszeitraum (einschließlich einer Verlängerung nach Absatz 4) über das Ende des bezahlten Abrechnungsmonats hinaus, führt dentime die volle Nutzung (zum Beispiel das Stempeln) bis zum Ende des Übergangszeitraums fort, damit der Praxisbetrieb nicht unterbrochen wird; dafür fällt das reguläre Monatsentgelt anteilig nach Kalendertagen an.
- c) Möchte der Kunde dentime in dieser Zeit nicht mehr voll nutzen, sondern nur noch seine Daten ansehen und exportieren, teilt er dies mit; der Nur-Lesen-Zugang bis zum Ende des Übergangszeitraums und im Datenabrufzeitraum ist kostenlos.
(8) Vertragsende bei Wechsel oder Löschung. Hat der Kunde einen Wechsel beantragt, gilt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels als beendet; als Abschluss gilt der Tag, den der Kunde dentime in Textform als Abschluss mitteilt, spätestens das Ende des Übergangszeitraums. Möchte der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten löschen lassen, endet der Vertrag zu dem Tag, den er nennt, frühestens mit Zugang des Antrags. Eine vorher erklärte Kündigung nach § 12 Abs. 2 bleibt wirksam, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt wirkt; der Übergangszeitraum bleibt dem Kunden dann trotzdem erhalten (Absatz 7 Buchstabe c). dentime bestätigt das Vertragsende in Textform.
(9) Informationen zu den Verfahren, Formaten und bekannten Einschränkungen des Wechsels stellt dentime auf der Seite dentime.de/anbieterwechsel bereit (Art. 26 Data Act; Kurzfassung in Anlage 2).
(10) Angaben nach Art. 28 Data Act. Auf derselben Seite (Absatz 9) veröffentlicht dentime, welcher Rechtsordnung die für dentime eingesetzte IT-Infrastruktur unterliegt (derzeit: Deutschland), und beschreibt die technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen einen unrechtmäßigen Zugriff staatlicher Stellen außerhalb der EU auf nicht personenbezogene Kundendaten.
§ 14 Daten nach Vertragsende und nach der Testphase
(1) Löschung während des Vertrags. Solange der Vertrag läuft, löscht dentime Kundendaten nur nach § 7 Abs. 3 lit. g. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren (§ 13 Abs. 5).
(2) Download nach Vertragsende. Nach Vertragsende – gleich aus welchem Grund – wird die Praxis in den Nur-Lesen-Modus versetzt. Der Inhaber-Zugang kann während des Datenabrufzeitraums von 30 Kalendertagen (§ 13 Abs. 6) seine Daten ansehen und den vollständigen Export aller Praxisdaten (Anlage 1) herunterladen.
(3) Nach der Testphase ohne Buchung gilt § 4 Abs. 4 und 5.
(4) Löschung. dentime löscht die Praxis mit allen Kundendaten mit Ablauf des Datenabrufzeitraums (§ 13 Abs. 6; in der Regel 30 Tage nach Vertragsende), spätestens 14 Tage danach, vollständig aus dem laufenden System – oder früher, wenn der Kunde es in Textform verlangt –, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. dentime weist den Inhaber-Zugang mindestens 14 Tage vor der Löschung per E-Mail darauf hin. Kopien in Datensicherungen werden spätestens 30 Tage nach der Löschung im laufenden System gelöscht; bis dahin sind sie verschlüsselt, gegen Zugriff geschützt und werden nicht mehr verwendet. Nach der Löschung können die Daten nicht wiederhergestellt werden. Die Bestätigung der Löschung regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 12 Abs. 5).
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Arbeitszeitnachweise, Lohnunterlagen und ähnliche Unterlagen treffen den Kunden. Er muss die nötigen Daten vor der Löschung exportieren. dentime bewahrt Kundendaten nicht über den Datenabrufzeitraum hinaus für den Kunden auf.
(6) Daten, die dentime als eigener Verantwortlicher benötigt (zum Beispiel Rechnungen, Buchungsbelege, Vertragsunterlagen und die Löschbestätigung ohne Personendaten), bewahrt dentime nach den gesetzlichen Fristen bzw. zu Nachweiszwecken auf (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB).
(7) Die Regeln des Vertrags über die Auftragsverarbeitung zur Rückgabe und Löschung (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO) gelten ergänzend; bei Widersprüchen gehen sie diesen AGB vor.
§ 15 Hilfe „Denti“ und KI-Zugänge
(1) Was Denti ist. Denti ist die Hilfe in dentime. Denti beantwortet Fragen zur Bedienung und kann Vorschläge machen, entscheidet aber nichts und führt nichts selbst aus. Denti wertet keine Leistungs-, Verhaltens- oder Gesundheitsdaten aus und bewertet keine Personen. Der Kunde prüft Vorschläge vor der Übernahme; § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) KI-Funktionen. KI-Funktionen von Denti sind geplant. Vor ihrem Start bietet dentime die dafür geltenden Regeln nach § 22 an; genutzt werden sie nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich aktiviert. Für den KI-Anbieter gilt das Verfahren für neue Unterauftragsverarbeiter (Vertrag über die Auftragsverarbeitung § 7).
(3) Zulässige Nutzung. Der Kunde darf Denti nicht dafür einsetzen, Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden zu überwachen oder zu bewerten, über Einstellung, Beförderung oder Kündigung zu entscheiden oder Aufgaben nach persönlichen Eigenschaften oder Verhalten zuzuweisen. Der Kunde gibt in Denti keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Patientendaten ein.
(4) Keine Pflicht zur Bereitstellung der KI-Funktionen. dentime ist nicht verpflichtet, die KI-Funktionen von Denti zu entwickeln oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitzustellen. Dass die KI-Funktionen nicht verfügbar sind, ist kein Mangel und berechtigt nicht zur Minderung des Entgelts. Bis zum Start der KI-Funktionen kosten die im Tarif enthaltenen KI-Zugänge nichts zusätzlich (§ 9 Abs. 1).
§ 16 Mängel
(1) Für Mängel der Software gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff., § 548a BGB), soweit dieser Paragraf nichts anderes regelt. dentime hält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an (§ 536c BGB), möglichst in Textform an kontakt@dentime.de, und beschreibt sie nach § 7 Abs. 6.
(3) dentime beseitigt Mängel in angemessener Frist. dentime kann dazu auch eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen, bis der Mangel endgültig behoben ist.
(4) Das Recht des Kunden, das Entgelt für die Zeit eines Mangels nach § 536 BGB zu mindern, bleibt unberührt. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung von dentime auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden richtet sich nach § 17.
(6) Das Recht des Kunden zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) setzt voraus, dass dentime zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe erhalten hat und diese erfolglos verstrichen ist, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach § 543 Abs. 3 BGB entbehrlich. Das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 12 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 17 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. dentime haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- d) bei arglistig verschwiegenen Mängeln und
- e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Leichte Fahrlässigkeit. In anderen Fällen haftet dentime bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn dentime eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die Pflichten, dentime nutzbar bereitzustellen und die Kundendaten sorgfältig zu sichern und zu schützen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2a) Höchstbetrag. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung von dentime je Vertragsjahr insgesamt auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: a) das Zwölffache des monatlichen Nettoentgelts, das der Kunde zum Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses zahlt, oder b) 10.000 €. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von dentime für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Datenverlust. dentime sichert die Kundendaten nach § 6 Abs. 3. Für den Verlust von Daten haftet dentime nach den Absätzen 1 bis 3. Außerhalb der Fälle des Absatzes 1 ist die Haftung für Datenverlust auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten entstanden wäre, wenn der Kunde die ihm in dentime angebotenen Exporte regelmäßig genutzt hätte. Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB), etwa wenn er die ihm in dentime angebotenen Exporte trotz des Hinweises in § 6 Abs. 3 nicht genutzt hat, wird berücksichtigt.
(5) Testphase. In der kostenlosen Testphase gilt § 4 Abs. 7.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von dentime.
(7) Die Haftung nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber betroffenen Personen (Art. 82 DSGVO) bleibt unberührt. Für den Ausgleich im Innenverhältnis zwischen Kunde und dentime nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO gelten die Beschränkungen der Absätze 2, 3, 4 und 5 nicht. Für diesen Ausgleich gilt bei leichter Fahrlässigkeit der Höchstbetrag nach Absatz 2a; Absatz 1 bleibt unberührt.
(8) Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen dentime verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1; dort gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 18 Freistellung
(1) Der Kunde stellt dentime von Ansprüchen Dritter (einschließlich Mitarbeitender des Kunden) frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Nutzer dentime rechtswidrig oder entgegen diesen AGB nutzen, insbesondere Kundendaten ohne Rechtsgrundlage verarbeiten. Dies gilt nur, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. dentime informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an und gibt ihm Gelegenheit, sich an der Abwehr zu beteiligen.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Kundendaten, Preise außerhalb der öffentlichen Preisliste, Sicherheitsinformationen und nicht öffentliche Informationen über dentime.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite dies zu vertreten hat, die ihr bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie unabhängig selbst entwickelt hat, sowie soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht (dann nach Möglichkeit mit vorheriger Information der anderen Seite).
(3) Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre, für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten ohne zeitliche Begrenzung.
§ 20 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit dentime personenbezogene Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet (zum Beispiel Daten der Mitarbeitenden), ist der Kunde Verantwortlicher und dentime Auftragsverarbeiter. Dafür schließen die Parteien bei der Registrierung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV, abrufbar unter dentime.de/avv) ab.
(2) Für personenbezogene Daten, die dentime als eigener Verantwortlicher verarbeitet (zum Beispiel Daten der Ansprechpersonen des Kunden für Vertrag, Abrechnung und Support, Registrierungsprüfung, Sicherheits-Logs), gelten die Datenschutzhinweise von dentime.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV in allen Fragen des Datenschutzes vor.
§ 21 Nennung als Referenz
dentime nennt den Kunden (Name, Logo, Zitate) nur dann als Referenz, zum Beispiel auf der Website oder in Präsentationen, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; dentime entfernt die Nennung dann in angemessener Frist aus eigenen Medien.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) dentime kann Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft anbieten, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere
- a) Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung,
- b) behördliche Vorgaben,
- c) neue Funktionen oder Leistungen von dentime, die bisher nicht geregelt sind,
- d) Anforderungen der IT-Sicherheit oder
- e) das Schließen von Regelungslücken, die sich nachträglich zeigen.
(2) Nicht nach diesem Paragrafen geändert werden können die Hauptleistungen (Art und Umfang der Leistungen nach § 5 Abs. 1), die Preise (dafür gilt § 11), die Laufzeit und Kündigungsrechte nach § 12 sowie sonstige Regelungen, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben. Solche Änderungen brauchen die ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung wird nur nach seinen eigenen Regeln geändert.
(3) dentime teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit (E-Mail an den Inhaber-Zugang, zusätzlich Hinweis in dentime). Die Mitteilung hebt die Änderungen hervor und weist auf Absatz 4 und 5 hin.
(4) Änderungen werden nur wirksam, wenn ein Inhaber-Zugang ihnen ausdrücklich zustimmt (zum Beispiel durch Bestätigung in dentime). Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter; dentime kann den Vertrag dann nach § 12 Abs. 3 ordentlich kündigen. Das Recht des Kunden, jederzeit nach § 12 Abs. 2 zu kündigen, bleibt unberührt.
(5) Ohne Zustimmung werden nur Änderungen wirksam, die ausschließlich redaktionell sind (zum Beispiel Korrektur von Schreibfehlern, geänderte Kontaktdaten) oder die zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben umsetzen, jeweils nur, wenn sie den Kunden nicht schlechter stellen. Auch diese teilt dentime per E-Mail mit; die Frist nach Absatz 3 gilt dafür nicht.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des EU-Rechts (insbesondere Data Act und DSGVO) bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand. Es gelten die gesetzlichen Regeln.
(3) Form. Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 2 Nr. 10), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. E-Mails an kontakt@dentime.de bzw. an die E-Mail-Adresse des Inhaber-Zugangs genügen. Individuelle Absprachen sind auch formlos wirksam (§ 305b BGB); sie sollten zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
(4) Übertragung. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von dentime auf Dritte übertragen; die Zustimmung wird nicht unbillig verweigert, zum Beispiel bei einem Praxisverkauf. § 354a HGB bleibt unberührt. dentime kann den Vertrag zusammen mit dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung auf ein mit dentime verbundenes Unternehmen, auf einen Nachfolger im Geschäftsbetrieb oder auf eine von Attila Roßburger gegründete Gesellschaft (zum Beispiel eine künftige dentime GmbH) übertragen. Voraussetzung ist, dass das übernehmende Unternehmen alle Pflichten aus diesem Vertrag und aus dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung übernimmt und das Schutzniveau für die Kundendaten nicht niedriger ist als bisher. dentime teilt die Übertragung mindestens 6 Wochen vorher in Textform mit und nennt das übernehmende Unternehmen; der Kunde kann den Vertrag bis zum Tag der Übertragung ohne Frist kündigen.
(5) Teilunwirksamkeit. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Anlage 1: Exportierbare Daten und Formate (Art. 25 Abs. 2 lit. e und f Data Act)
A. Exportierbare Daten. Exportierbar sind alle Kundendaten (§ 2 Nr. 7) einschließlich der Metadaten, die durch die Nutzung von dentime entstehen, mit Ausnahme der in Teil B genannten Daten. Die folgende Liste der Kategorien ist abschließend; die Inhalte je Kategorie sind Beispiele.
Format: ZIP-Archiv mit einer Excel-Arbeitsmappe, denselben Tabellen als CSV-Dateien, den hochgeladenen Dateien im Originalformat, den vollständigen Rohdaten im JSON-Format mit Prüfsummen sowie einer Beschreibung des Exports.
| Kategorie | Inhalt (Beispiele) | Format |
|---|---|---|
| Praxis und Standorte | Name, Anschrift, Standorte, Einsatzbereiche | JSON |
| Personen/Team | Stammdaten, Kontaktdaten, Rolle, Standortzuordnung, Arbeitszeitmodell/Soll, Urlaubsanspruch, Einsatzbereiche, Qualifikationen, Ausbildungsangaben, Notfallkontakte, Profilbild | JSON, CSV, Bilddatei |
| Schutzprofile | Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Mehrfachbeschäftigung | JSON |
| Anhänge | hochgeladene Nachweise (z. B. AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber) | Originaldatei |
| Export-Archiv | bereits erstellte Exporte für das Lohnbüro | CSV |
| Zeiterfassung | Stempelungen (Kommen/Gehen/Pause), Korrekturen, Kennzeichnung „unterwegs“, Wochenabschlüsse, Salden/Stundenkonten | JSON, CSV |
| Dienstpläne | Schichten, Assistenz-Zuordnungen, Mindestbesetzung, Veröffentlichungsstand | JSON, CSV |
| Abwesenheiten und Anträge | Urlaub, Krankheit (Zeitraum/„krank“, Nachweisstatus), Fortbildung, Status der Anträge | JSON, CSV |
| Offene Aufgaben | Fälle, Status, Kommentare | JSON |
| Rechte | Rollen, Rechtepakete, Zuordnungen | JSON |
| Protokoll | Einträge des Änderungsprotokolls | JSON, CSV |
| Einstellungen und digitale Vermögenswerte | Praxis-Einstellungen, Stempelwege, Terminals (ohne geheime Schlüssel), Erscheinungsbild | JSON |
| sonstige Kundendaten aus weiteren Funktionen | alle übrigen Kundendaten | JSON |
Der Export, den ein Inhaber-Zugang oder ein Nutzer mit dem Recht zum Gesamtexport selbst in dentime erstellt, ist immer vollständig, auch für Gesundheitsdaten. Sehr lange Inhalte können in den Tabellen technisch bedingt gekürzt sein; vollständig stehen alle Inhalte in den Rohdaten (JSON).
B. Nicht exportierbare Daten (Art. 25 Abs. 2 lit. f Data Act und Sicherheitsgründe):
- Quellcode, Programmlogik und interne Betriebsdaten von dentime (Geschäftsgeheimnisse und Rechte von dentime),
- Passwort-Hashes, PIN-Hashes, Sitzungs- und Terminal-Schlüssel (aus Sicherheitsgründen; Nutzer müssen im neuen System neue Zugangsdaten erhalten),
- Daten anderer Kunden,
- Rechnungs- und Zahlungsdaten beim Zahlungsdienstleister (diese erhält der Kunde als Rechnungen im Kundenportal).
Anlage 2: Informationen nach Art. 26, 28 und 29 Data Act (Kurzfassung)
- Verfahren: Export selbst in dentime (Inhaber-Zugang oder Nutzer mit dem Recht zum Gesamtexport, auch im Nur-Lesen-Modus) oder Export auf Anfrage an kontakt@dentime.de (kostenfrei, in angemessener Frist; ohne Freigabe einer Einsicht ohne Gesundheitsdaten). Wechselantrag in Textform an kontakt@dentime.de (§ 13 Abs. 2).
- Formate: siehe Anlage 1; die Datenformate sind unter dentime.de/anbieterwechsel beschrieben, zusätzlich in der Beschreibung im Export.
- Bekannte Einschränkungen: Zugangsdaten (Passwörter, PINs, QR-Codes) können aus Sicherheitsgründen nicht übertragen werden. Rechtepakete und Dienstplanregeln sind dentime-spezifisch; ein anderes System kann sie möglicherweise nicht 1:1 abbilden. Eine öffentliche Programmierschnittstelle (API) gibt es derzeit nicht; der Datei-Export steht allen Kunden und von ihnen beauftragten neuen Anbietern kostenlos zur Verfügung.
- Entgelte (Art. 29): keine Wechsel- und Exportentgelte (§ 13 Abs. 7). Es gibt keine Vertragsstrafen und keine Gebühren für eine vorzeitige Beendigung; der Vertrag ist monatlich kündbar. Reguläre Nutzungsentgelte nur nach § 13 Abs. 7.
- Beschreibung der Datenstrukturen: Anlage 1 (veröffentlicht auf dentime.de/anbieterwechsel) und die Beschreibung, die jedem Export beiliegt und Aufbau und Inhalt aller Dateien erklärt.
- Art. 28 Data Act: Rechtsordnung der Infrastruktur (Deutschland) und Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Drittstaaten-Zugriff – siehe § 13 Abs. 10.